Wertermittlungsanlässe

Was sind die Anlässe für eine Immobilienbewertung?

Anlässe für eine Immobilienbewertung: Die Gründe für die Beauftragung eines Gutachtens sind vielfältig. Geht es um den reinen Verkauf, werden in vielen Fällen Maklerbüros beauftragt. Geht es um die genaue Wertermittlung, speziell auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder zur Vorlage für das Finanzamt, werden ausschließlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Dies dient der Rechtssicherheit.

  • Kauf und Verkauf
  • Erbschaften und Schenkungen
  • Ehescheidungen
  • Vermögensaufstellung und Portfoliobewertungen (bei Kauf und Verkauf)
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Vormundschaftsangelegenheiten
  • Steuerliche Zwecke aller Art
  • Enteignungen
  • Städtebauliche Sanierungen und Bodenordnungen
  • Versicherungsangelegenheiten
  • Finanzierungen und Beleihungen
  • Ermittlungen von Rechten und Belastungen eines Grundstücks, z. B. Baulasten, Überbau, Wohnungs-, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
  • Bewertung von grundstücksgleichen Rechten wie z. B. Erbbaurechten