Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was macht eigentlich ein Immobiliengutachter?

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Immobiliensachverständige (Gutachter) haben neben einer fundierten Ausbildung zum Thema Immobilien häufig auch ein Studium absolviert (z. B. in Architektur, Bauingenieurwesen oder Vermessung). Sie sind also als Experten auf Ihrem Sachgebiet ausgebildet. Demgenüber stehen häufig Makler, die ebenfalls Immobilienbewertungen anbieten, aber in erster Linie auch Spezialisten in Vermarktung und Verkauf der Immobilie sind.

Immobiliensachverständige kommen da zum Einsatz, wo rechtssichere Gutachten benötigt werden, z. B. vor Gericht, beim Steuerberater oder bei Vermögensbewertungen.

Wir bieten die Erstellung von vollwertigen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten und der kürzeren Marktpreisermittlungen, so genannten Kurzgutachten, an. Daneben vermessen wir auch auf Wunsch Ihre Immobilie und berechnen z. B. die Wohnfläche. Diese ist wichtig bei Finanzierungen, bei Mieterhöhungen und als Grundlage für die Ertragswertermitttlung in einem Gutachten.

Die Gründe für die Bestellung eines Sachverständigen sind vielfältig. In der Regel werden Gutachter beauftragt, wenn es um die rechtssichere Wertschätzung von Immobilien bei Erbschaft, Scheidung oder steuerlichen Zwecken geht. Aber auch als Hilfe bei Kaufentscheidungen oder vor einem Verkauf sind Gutachter gefragte Experten.

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Traditionell war die öffentliche Bestellung das bedeutendste deutsche Qualitätssicherungssystem für Sachverständige. Dadurch war der öffentlich bestellte Sachverständige historisch in deutschen Gesetzen, Verordnungen usw. privilegiert oder sogar monopolisiert. Mit der gesetzlichen Regelung des Zertifizierungswesens werden seit vielen Jahren nun diese Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Bestellungskörperschaften und öffentlich bestellten Sachverständigen vom deutschen Gesetzgeber abgebaut. Daher werden in neuen Gesetzen (z.B. BewG/ErbStR, InvG, PfandBG) und den zuletzt novellierten Verordnungen, nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt. Dies gilt auch für das Recht auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß den zuletzt novellierten Gutachterausschussverordnungen aller Bundesländer. Offizielle Gutachten für Behörden und Gerichte darf nur ein zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger erstellen.

Die öffentliche Bestellung (öB) ist ein ausschließlich in Deutschland etabliertes System und international nicht bekannt. Im Gegensatz dazu ist die ISO 17024 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren) eine weltweit anerkannte und durch internationale Verträge vereinbarte Norm. Aus den Gesetzesnovellierungen geht hervor, dass die Zertifizierung nach ISO 17024 und die öffentliche Bestellung in Deutschland nun den gleichen rechtlichen Rang besitzen. Das DAkkS-Qualitätssicherungssystem nach ISO 17024, das Drittüberwachung sowie verbindliche und flächendeckend anwendbare Regelungen umfasst, geht daher einen wesentlichen Schritt weiter als die öffentliche Bestellung.

Unsere Gutachter sind gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S) und haben somit die gleichen Rechte und Erfahrungen wie ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Zudem werden sie jährlich hinsichtlich der Arbeitsqualität überwacht und müssen sich in zahlreichen Fortbildungen auf aktuellem Wissensstand halten.

Sie können uns telefonisch und schriftlich kontaktieren. Nach einem Gespräch erhalten Sie dann einen Vertrag zur Beauftragung der mit Ihnen abgestimmten Leistungen.

Ja. Ein persönlicher Ortstermin ist unumgänglich. Daher sind Gutachter immer persönlich vor Ort, um sich vom Keller bis zum Dach die Immobilie genau anzuschauen und um auch direkt  Mängel zu erkennen. Daneben bekommen wir dann vor Ort auch Einblick in die benötigten Unterlagen (z. B. Grundrisse, Mietverträge, Grundbuchauszüge usw.).

Persönliche Begutachtungen und Beratungen vor Ort können Online-Bewertungen beispielsweise nicht leisten.

Ein Ortstermin dauert in der Regel 60 Minuten und findet immer persönlich mit dem Sachverständigen im Beisein der Eigentümerin oder des Eigentümers, je nachdem auch zusätzlich mit der Mieterin oder dem Mieter, statt.

Bei einem persönlichen Ortstermin werden alle Räume des Hauses aufgenommen und die Daten schriftlich und fotografisch und, wenn gewünscht, durch Luftaufnahmen per  Drohne, dokumentiert. Ein Aufmaß der Wohnung mittels digitalem Lasergerät kann zur Plausibilisierung erforderlich und auch notwendig sein, wenn keine Grundrisse vorhanden sind. Darüber hinaus ist ein Aufmaß auch eine separate Leistung, die wir anbieten.

Sie helfen dem Gutachter schon im Vorfeld, indem Sie beim Ortstermin bereits alle Ihnen vorliegenden Daten (z. B. Grundbuchauszug, Grundrissskizzen, Teilungserklärung, Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge, Protokolle der Eigentümerversammlungen) bereithalten. Dies spart viel Zeit bei der nachträglichen Beschaffung (z. B. bei Bauämtern oder beim Grundbuchamt).

Die wichtigsten Unterlagen, die Sie bereits zum persönlichen Ortstermin bereithalten sollten, sind:

Grundbuchauszug, Grundrissskizzen, Teilungserklärung, Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Mietverträge und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.

Gutachten sparen Ihnen viel Geld. Ein Gutachten kostet häufig nicht mehr als 0.5 % des ermittelten Immobilienwertes. Und dabei sparen Sie noch bares Geld, denn die Mängel und Belastungen, die im Gutachten aufgelistet werden und in die Berechnung des Verkehrswertes mit einfließen, senken den Wert Ihrer Immobilie. Dadurch werden auch die Kosten, die Sie z. B. im Rahmen eines Erbvorganges oder einer Eigentumsübertragung an das Finanzamt zahlen müssen, geringer. Da können heutzutage schon einmal mehrere zehntausend Euro zusammen kommen. Da ist der Preis für ein Gutachten mehr als fair.

In der Regel besuchen wir Sie kurzfristig nach Auftragserteilung persönlich im Rahmen eines Ortstermins.

Nach dem Ortstermin dauert die Erstellung des Gutachtens in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen. Je nachdem, ob wir noch Unterlagen bei Behörden und beim Amtsgericht besorgen müssen und wie schnell diese Behörden uns die Unterlagen zur Verfügung stellen, kann es auch mal ein klein wenig länger dauern. Stellungnahmen und Kurzgutachten erhalten Sie bereits innerhalb weniger Tage. Somit erhalten Sie kurzfristig Ihre gewünschte Wertermittlung.

Bei uns erhalten Sie das Gutachten nach Fertigstellung grundsätzlich als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt. Dies spart nicht nur Ressourcen und schont die Umwelt, sondern geht auch schneller als auf dem Postweg.

Benötigen Sie dennoch eine gedruckte Fassung, sprechen Sie uns gerne an.