Nachfolgend beantworten wir Ihnen die 10 häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Sollte keine Ihrer Fragen dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich.
Für die Antworten auf die Fragen bitte auf das Plus-Zeichen klicken.
Wieso sollte ich einen Gutachter beauftragen?
Immobiliensachverständige (Gutachter) haben neben einer fundierten Ausbildung zum Thema Immobilien häufig auch ein Studium absolviert (z. B. in Architektur, Bauingenieurwesen oder Vermessung). Sie sind also als Experten auf Ihrem Sachgebiet ausgebildet. Demgenüber stehen häufig Makler, die ebenfalls Immobilienbewertungen anbieten, aber in erster Linie auch Spezialisten in Vermarktung und Verkauf der Immobilie sind.
Immobiliensachverständige kommen da zum Einsatz, wo rechtssichere Gutachten benötigt werden, z. B. vor Gericht, beim Steuerberater oder bei Vermögensbewertungen.
Welche Leistungen bieten Sie genau an?
Wir bieten die Erstellung von vollwertigen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten und der kürzeren Marktpreisermittlungen, so genannten Kurzgutachten, an. Daneben vermessen wir auch auf Wunsch Ihre Immobilie und berechnen z. B. die Wohnfläche. Diese ist wichtig bei Finanzierungen, bei Mieterhöhungen und als Grundlage für die Ertragswertermitttlung in einem Gutachten.
Welches Gutachten benötige ich für meine Zwecke?
Die Gründe für die Bestellung eines Sachverständigen sind vielfältig. In der Regel werden Gutachter beauftragt, wenn es um die rechtssichere Wertschätzung von Immobilien bei Erbschaft, Scheidung oder steuerlichen Zwecken geht. Aber auch als Hilfe bei Kaufentscheidungen oder vor einem Verkauf sind Gutachter gefragte Experten.
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Wie beauftrage ich einen Gutachter?
Sie können uns telefonisch und schriftlich kontaktieren. Nach einem Gespräch erhalten Sie dann einen Vertrag zur Beauftragung der mit Ihnen abgestimmten Leistungen.
Kommt der Gutachter persönlich bei mir vorbei?
Ja. Ein persönlicher Ortstermin ist unumgänglich. Daher sind Gutachter immer persönlich vor Ort, um sich vom Keller bis zum Dach die Immobilie genau anzuschauen und um auch direkt Mängel zu erkennen. Daneben bekommen wir dann vor Ort auch Einblick in die benötigten Unterlagen (z. B. Grundrisse, Mietverträge, Grundbuchauszüge usw.).
Persönliche Begutachtungen und Beratungen vor Ort können Online-Bewertungen beispielsweise nicht leisten.
Wie läuft der Ortstermin ab?
Ein Ortstermin dauert in der Regel 60 Minuten und findet immer persönlich mit dem Sachverständigen im Beisein der Eigentümerin oder des Eigentümers, je nachdem auch zusätzlich mit der Mieterin oder dem Mieter, statt.
Bei einem persönlichen Ortstermin werden alle Räume des Hauses aufgenommen und die Daten schriftlich und fotografisch und, wenn gewünscht, durch Luftaufnahmen per Drohne, dokumentiert. Ein Aufmaß der Wohnung mittels digitalem Lasergerät kann zur Plausibilisierung erforderlich und auch notwendig sein, wenn keine Grundrisse vorhanden sind. Darüber hinaus ist ein Aufmaß auch eine separate Leistung, die wir anbieten.
Sie helfen dem Gutachter schon im Vorfeld, indem Sie beim Ortstermin bereits alle Ihnen vorliegenden Daten (z. B. Grundbuchauszug, Grundrissskizzen, Teilungserklärung, Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge, Protokolle der Eigentümerversammlungen) bereithalten. Dies spart viel Zeit bei der nachträglichen Beschaffung (z. B. bei Bauämtern oder beim Grundbuchamt).
Welche Unterlagen muss ich dem Gutachter übergeben?
Die wichtigsten Unterlagen, die Sie bereits zum persönlichen Ortstermin bereithalten sollten, sind:
Grundbuchauszug, Grundrissskizzen, Teilungserklärung, Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Mietverträge und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
Ist ein Gutachten teuer?
Gutachten sparen Ihnen viel Geld. Ein Gutachten kostet häufig nicht mehr als 0.5 % des ermittelten Immobilienwertes. Und dabei sparen Sie noch bares Geld, denn die Mängel und Belastungen, die im Gutachten aufgelistet werden und in die Berechnung des Verkehrswertes mit einfließen, senken den Wert Ihrer Immobilie. Dadurch werden auch die Kosten, die Sie z. B. im Rahmen eines Erbvorganges oder einer Eigentumsübertragung an das Finanzamt zahlen müssen, geringer. Da können heutzutage schon einmal mehrere zehntausend Euro zusammen kommen. Da ist der Preis für ein Gutachten mehr als fair.
Wie lange muss ich auf mein Gutachten warten?
In der Regel besuchen wir Sie kurzfristig nach Auftragserteilung persönlich im Rahmen eines Ortstermins.
Nach dem Ortstermin dauert die Erstellung des Gutachtens in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen, je nachdem, ob wir noch Unterlagen bei Behörden und beim Amtsgericht besorgen müssen. Stellungnahmen und Kurzgutachten erhalten Sie bereits innerhalb weniger Tage. Somit erhalten Sie kurzfristig Ihre gewünschte Wertermittlung.
Wie erhalte ich mein Gutachten?
Bei uns erhalten Sie das Gutachten in der Regel per E-Mail und einer PDF-Datei. Dies spart nicht nur Ressourcen und schont die Umwelt, sondern geht auch schneller als auf dem Postweg.
Benötigen Sie dennoch eine gedruckte Fassung, sprechen Sie uns gerne an.