Wohnflächenberechnung schafft Klarheit
Eine korrektes Aufmaß und eine Wohnflächenberechnung bzw. Nutzflächenberechnung ist nicht nur für Käufer und Verkäufer entscheidend für den Preis der Immobilie. Auch Banken verlangen immer eine Wohnflächenberechnung und/oder einen Grundriss.
Aufmaß und Wohnflächenberechnung bei Rechtstreitigkeiten, Verkäufen und Erbschaften
Für Mieterinnen und Mieter kann eine falsche Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag teuer werden und sie über Jahre viel Geld kosten. Im Zuge von Erbschaft, Scheidung oder Übertragung der Immobilie im Rahmen einer Schenkung ist ein Aufmaß und eine Wohnflächenberechnung notwendig.
Auch bei Rechtsstreitigkeiten ist die Berechnung der Flächen immer wieder ein Thema in Gerichtsprozessen. Hierbei ist die Prüfung vorgelegter Bauakten mit dem Ist-Zustand der Immobilie von Vorteil.
Erfahrung bei der Vermessung von Immobilien.
Durch unsere Tätigkeiten für Banken und Makler haben wir viel Erfahrung mit der Berechnung von Flächen und der Vermessung von Immobilien.
Unsere Ingenieure vermessen Ihre Immobilie und erstellen für Sie auf Wunsch neben der Wohnflächenberechnung / Nutzflächenberechnung auch eine bemaßte Grundrisszeichnung.
Aufmaß und Wohnflächenberechnung wird von Banken und Gerichten anerkannt
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach den Vorgaben der von Banken und Gerichten geforderten und anerkannten Wohnflächenverordnung (WoFlV), bei der Nutzfläche von Gewerbeobjekten nach der DIN 277.
Wünschen Sie ein Aufmaß? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!