Experten für Drohennaufnahmen
Um Grundstücke und Immobilien professionell bewerten zu können, sind gute Fotos in Form von Drohnenaufnahmen (Luftbilder) unabdingbar.
Mit unserem Quadrocopter (sog. „Drohne“) ist es möglich, durch Drohnenaufnahmen in einem anderen Blickwinkel auf Ihr Grundstück zu schauen. Aus der Luft lässt sich nicht nur ein guter Überblick über das Gelände gewinnen. Es ist auch möglich, gefahrlos an schwer zugängliche Stellen (z. B. Fassade, Dach, Schornstein) zu gelangen und diese zu begutachten. Durch die hochauflösenden Foto- und Videoaufnahmen können wir mit Drohnenaufnahmen über Luftbilder professionell bewerten.
Gerne bieten wir diese Leistung auch für Ihr Wertermittlungsobjekt an. Vorausgesetzt wird hierbei Ihr Einverständnis, den Betrieb der Drohne und den Überflug über dem jeweiligen Wohngrundstück zu gestatten.
Ihre Immobilie als Luftbild und Foto
Zudem besteht die Möglichkeit, mit Drohnenaufnahmen und Luftbildern Ihr Objekt „im richtigen Licht“ zur Erinnerung als Foto- oder Videoaufnahme festzuhalten. Anschließend werden die Fotos von uns bearbeitet und Sie erhalten Ihr Foto – entweder digital oder als hochwertiger Leinwand- oder Acryldruck – frei Haus geliefert. Sprechen Sie uns an.
Rechtliches zu Drohnenaufnahmen und Luftbildern
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ entsprechende Regeln, Nachweise und Pflichten benannt, die wir, wie auch die Regelungen in der Luftverkehrsverordnung (LuftVO), erfüllen. Selbstverständlich besitzen wir als UAS-Betreiber den EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Drohnenführerschein“) des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und sind als Fernpilot dort amtlich registriert und zertifiziert. Unsere Drohne besitzt natürlich auch eine Haftpflichtversicherung.
Gerne helfen wir Ihnen, wie bereits vielen anderen Kundinnen und Kunden, bei Ihrem individuellen Anliegen. Schnell und diskret.