Kurzgutachten

Kurzgutachten von SEDOPLAN

Ein Kurzgutachten stellt als Produkt die verkürzte Gutachtenform als Marktpreisermittlung dar. Daher sind viele sachverständige Erhebungen nicht Teil eines Kurzgutachtens – wie beispielsweise die Einsichtnahme ins Grundbuch und vor allem die umfassende Beschäftigung mit anderen Unterlagen (z. B. Baulastauskunft, Altlastenkataster etc.).

Ein Kurzgutachten ist in einen beschreibenden und in einen bewertenden Teil gegliedert. Es erfolgt zuerst, neben der Angabe des Wertermittlungsstichtages, eine Zustandsbeschreibung des Grundstücks und seiner wertbeeinflussenden Eigenschaften sowie im Anschluss die Verfahrenswahl von bis zu drei Wertermittlungsverfahren mit Begründung. Nach der Ermittlung der Verfahrensergebnisse erfolgt die Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit.

Die typischen Anlässe für ein Kurzgutachten sind in erster Linie der kurze und konzentrierte Überblick über die eigenen Vermögensverhältnisse, z. B. um so wissen, was eine Immobilie derzeit wert ist, welchen Wert z. B. die Wohnung im Portfolio hat oder wie sich der Bodenwert eines Investments entwickelt hat. Dies sind also Anlässe, bei denen Gerichte oder Finanzbehörden nicht beteiligt sind. Kurzgutachten werden daher von Finanzbehörden und Gerichten (z. B. bei Erbschaft oder Scheidung) auch nicht anerkannt. Hierfür benötigen Sie ein detailliertes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch).

Der Umfang eines Kurzgutachtens liegt bei ca. 20–30 Seiten. Hierbei sind neben dem schriftlichen (Beschreibung und Bewertung) und dem rechnerischen Teil (Wertermittlungsverfahren) nur wenige Anlagen enthalten.